Steuern & Gebühren
Hebesätze
Grundsteuer A | 410 % |
Grundsteuer B | 470 % |
Gewerbesteuer | 430 % |
Hundesteuer
Die Steuerpflicht entsteht mit dem 1. des Monats, in dem ein Hund in einem Haushalt aufgenommen wird, spätestens jedoch mit dem 1. des Monats, in dem er drei Monate alt wird.
1. Hund | 60 € |
2. Hund | 108 € |
jeder weitere Hund | 174 € |
gefährlicher Hund* | 840 € |
Für jeden angemeldeten Hund wird eine Hundesteuermarke ausgegeben, die bei Abmeldung des Hundes an die Finanzabteilung der Gemeinde zurückzugeben ist. Die Hundehalterin oder der Hundehalter hat die von ihr oder ihm gehaltenen Hunde mit einer gültigen und sichtbaren Hundesteuermarke zu versehen.
*siehe § 5 Abs.4 u. 5 der Hundesteuersatzung der Gemeinde Fernwald
Wasserversorgung
Wassergebühren | 2,92 € / m³ |
Kanalgebühren | 3,27 € / m³ |
Versiegelte Fläche | 0,51 € / m² |
Weitere Gebühren
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