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Steuern & gebühren

Steuern & Gebühren

Hebesätze

Grundsteuer A
410 %
Grundsteuer B
470 %
Gewerbesteuer
430 %

Hundesteuer

Die Steuerpflicht entsteht mit dem 1. des Monats, in dem ein Hund in einem Haushalt aufgenommen wird, spätestens jedoch mit dem 1. des Monats, in dem er drei Monate alt wird.

1. Hund
60 €
2. Hund
108 €
jeder weitere Hund
174 €
gefährlicher Hund*
840 €

Für jeden angemeldeten Hund wird eine Hundesteuermarke ausgegeben, die bei Abmeldung des Hundes an die Finanzabteilung der Gemeinde zurückzugeben ist. Die Hundehalterin oder der Hundehalter hat die von ihr oder ihm gehaltenen Hunde mit einer gültigen und sichtbaren Hundesteuermarke zu versehen.

*siehe § 5 Abs.4 u. 5 der Hundesteuersatzung der Gemeinde Fernwald

Wasserversorgung

Wassergebühren
2,92 € / m³
Kanalgebühren
3,27 € / m³
Versiegelte Fläche
0,51 € / m²

Weitere Gebühren

Wenn Sie Informationen zu anderen Gebühren haben, besuchen Sie doch einfach folgende Unterseite.