Beteiligung der Öffentlichkeit / Beteiligungsverfahren
Bauleitpläne im Verfahren
Für Bebauungsplanverfahren und Flächennutzungsplanverfahren sieht das Baugesetzbuch auch die Beteiligung der Öffentlichkeit vor.
In diesem Rahmen können von den Bürgerinnen und Bürgern Anregungen oder Bedenken zu der Planung vorgebracht werden.